Krankengeld der Unfallkasse (Allgemeines)

ole, Nordrhein-Westfalen, Sunday, 02.01.2011, 19:03 (vor 5773 Tagen) @ c.amio

Hallo und ein frohes neues Jahr,

wollte kurz noch was dazu sagen. Maßgebend ist erstmal dass die BG nur die Behandlung der Berufserkrankung bezahlt bis eine Anerkennung vorliegt. Wenn diese vorliegt bekommt die Krankenkasse einen Bescheid mit der Bitte auf Zahlung von Verletztengeld wenn die Berufskrankheit für sich allein Arbeitsunfähigkeit verursacht. Gezahlt wird auch nur für 78 Wochen. Vorerkrankungen werden angerechnet.

Grüße
Olaf


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