Krankengeld der Unfallkasse (Allgemeines)

hackenberger, Tuesday, 21.12.2010, 12:49 (vor 5785 Tagen) @ c.amio

» Hallo Acryler,

» Wie ist das mit der Weiterzahlung des Krankengeldes>
» Bei der Krankenkasse besteht ja ein Anspruch von 78 Wochen innerhalb drei
» Jahren.
» Wenn er jetzt aber die Unfallkasse die Zahlung Krankengeldes übernimmt.
» Wie lange hat er dann Anspruch.
Warum stellst Du diese Frage nicht ganz einfach dem Leistungsträger, lso der Unfallkasse>>
Die kann Sie Dir doch beantworten.

Hinweis weil aus dem Beitrag nicht erkennbar: Aber immer auch bedenken, die SchwbV ist nur für Schwerbehinderte Koll. zuständig. Sonst der BR/PR. Diesen Hinweis nur, damit nicht der AG einmal "Zuständigkeitsfremde Aufgaben" erledigt werden. Man muss AG ja keine "Steilvorlagen" liefern, auch wenn es gut gemeint ist.


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