Klage gegen Wahlergebnis? (Wahlen)
hallo miteinander,
)
» Rücknahme einer Zustimmungserklärung wurde vom WV akzeptiert
Ich darf jetzt dem Arb-Gericht ausführlich schriftlich erläutern, warum den die Rückhanme einer Zustimmungserklärung laut Wahlordnung nicht möglich sein soll und erlaubt sein.
Ich habe jetzt schon ausgeführt, das ja für einen Wahlvorschlag gesammelt wird, und das auf einem Wahlvorschlag mehrere Bewerber draufstehen. Wenn jetzt ein Bewerber sehr kurz vor Einreichnungsschluss seine bewerbung zurückzieht, wären ja wohl die gesamten Stützunterschrfiten ungültig und damit auch der gesamte Wahlvorschlag ungültig.
Weiss jemand wie das mit den Zustimmungserklärungen bei BR-Wahlen sind> Wird da irgendwo die Rücknahmemöglichkeit erwähnt.
Bei den Kommunalwahlen ist es ausdrücklich ausgeschlossen.
Wenn irgendjeamnd da einen Hinweis auf ein urteil oder Gesetz hat, wäre ich dankbar.
LG
Hotte
P.S.
Der Wahlvorstand muss nach bisherigem Verhalten des Arbeitsgerichtes seine Entscheidung nicht begründen
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."