Klage gegen Wahlergebnis? (Wahlen)
Hallo Hotte,
hast Du keinen Anwalt>
Ich teile auch die Meinung, dass nach Einreichung des Wahlvorschlages die Kandidatur und auch die Unterstützung nicht mehr zurückgezogen werden kann. Denn die Stützunterschriften wurde ja NUR wegen des Wahlvorschlages im Ganzen, also aller Kandidaten so geleistet. Es kann daher unterstellt werden/ davon ausgegangen werden, dass bei einer geänderten Liste diese nicht die notwenigen Stützunterschriften erhalten hätte. Ein zurückziehen einer Zustimmungserklärung/ Kandidatur würde somit den gesamten Wahlvorschlag ungültig machen, was ein nicht zu vertretender Nachteil für die anderen Kandidaten dieser Liste bedeuten würde. Der Kandidat hätte ja die Möglichkeit nach der Wahl die Annahme abzulehnen. Hilfreich wäre es hier wohl, wenn Stützer es bestätigen, dass sie bei einer geänderten Kandidatenliste diese eben nicht gestützt hätten. Dieses fällt ja nicht unter das Thema "Verschwiegeheit der Wahl".
Was die Unterstützung (Stützunterschrift) betrifft geht dieses nur im Rahmen der Erklärung nach Aufforderung durch den WV bei Mehrfachstützung.
Betreffen der Kanididatur, geht es dann nur durch Nichtannahme der Wahl. So auch RA Felser (IGM) und Gewerkschaft der Finanzdienstleister DBV Die Kandidatur, auf Seite 3. Aber auch hier auf Seite 3, Gewerkschaft DJV und hier bei der Gewerkschaft IG CBE
Es gibt zur diesem Thema leider nur Rechtsmeinungen/ Aussagen betreffend BR-Wahlen. Doch diese sind hier analog anzuwenden. Doch es wäre auch ein guter Fall für den Instanzenweg, also so bis zum BAG.