Klage gegen Wahlergebnis? (Wahlen)
Hallo Bernhard
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» hast Du keinen Anwalt>
Doch. Aber ich denke, je mehr Info und Hinweise ich ihm für den Schriftsatz geben kann, desto besser dürfte es sein. Auf dr Gegenseite ist schliesslich Südwestmetell für den AG und eine Anwaltskanzlei für die SBV
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» Ich teile auch die Meinung, dass nach Einreichung des Wahlvorschlages die
» Kandidatur und auch die Unterstützung nicht mehr zurückgezogen werden
» kann.
Hier könnte es ein kleines Problem ergeben. Die Zustimmung wurde 24 Stunden vor Einreichung des Wahlvorschlages, aber nach Abschluss der Sammlung Stützunterschrfiten, zurückgezogen.
Allerdings, hierüber kann man jetzt noch streiten, die Zustimmungserklärung wurde handschriftlich getätigt, die Rücknahme nur durch eMail und nicht persönlicher Unterschrfit.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."