Klage gegen Wahlergebnis? (Wahlen)
Hallo Hotte,
"Vor Gericht und auf hoher See
" weiß man ja vorher nie so genau, wie das endet...
Wenn aber der von der SBV eingesetzte Wahlvorstand nicht einmal zugelassen hat, dass sich Wahlbewerber wenigstens auszugsweise so viele Namen von Wahlberechtigten bei der Einsicht in das Wählerverzeichnis notieren, wie für einen gültigen Wahlvorschlag zwingend benötigt werden, also das absolut notwendige Maß, dann hat er wohl das gesetzliche Neutralitätsgebot grob verletzt und damit natürlich grundlegende Amtspflichten.
So ist hier z.B. nicht auszuschließen, dass der vom Wahlvorstand zurückgewiesene Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zahl von Stützunterschriften eingereicht hätte werden können, wenn dieser Kandidat sich Namen von Wahlberechtigten aus dem Wählerverzeichnis hätte notieren können. Mit Chancengleichheit hat eine solche Totalblockade eines Wahlvorstands nichts zu tun, sondern eher mit Parteilichkeit. Dann wäre das Wahlergebnis möglicherweise ganz anders ausgefallen.
Dadurch werden zwangläufig Neubewerber gegenüber erneut kandidierenden Mitgliedern der SBV willkürlich benachteiligt. Dies liefe dann aber geradewegs auf eine verbotene Begünstigung der Amtsinhaber gegenüber möglicherweise sogar geeigneteren Gegenkandidaten hinaus (vgl. § 95 Absatz 1 SGB IX), da die Amtsinhaber die Namen der Wahlberechtigten ja von Amts wegen kennen im Gegensatz zu Neubewerbern. Dass der Gesetzgeber solche Begünstigungen der Amtsinhaber wollte bzw. Gegenkandidaturen derart generell erschweren wollte, kann ihm nicht ernsthaft unterstellt werden.