Zusatzurlaub (Fragen zu einer Behinderung)

Hotte, Stuttgart, Thursday, 03.02.2011, 12:19 (vor 4837 Tagen) @ berndf

Hallo Bern Fritz

» Eine Mitarbeiterin hatam 15.11.2010 ihren Bescheid erhalten, neuer Grad
» 60.

Gilt der Bescheid auch ab 15.11. oder gilt er rückwirkend>
Wurde der AG über den Erhöhungsantrag vorab informiert>


» Der Arbeitgeber lehnt den 1 Tag Zusatzurlaub für das Jahr 2010 ab, da nur
» volle Monate angerechnet werden. 1/12 Regelung.


Ich bin der Meinung, das ab 15.11.10 gerechnet werden muss und 1 Tag Sonderurlaub zusteht.
Wenn der AG über den Erhöhungsnatrag informiert wurde, ab Datum der Erhöhung

5/12 * 1,5

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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