Arbeitszeiterhöhung (Allgemeines)

hackenberger, Friday, 08.04.2011, 12:26 (vor 5677 Tagen) @ Fragesteller

Hallo Fragesteller,

ergänzend zu "albarracin". Wenn aber bei Euch "Personalabbau u.a. auch durch sog. Teilzeitinitiativen im größeren Stil betrieben wird", hat der AN aber wohl keine Chance auf Erhöung der Wochenarbeitszeit. Dieses auch, da rechtlich eine Erhöhung der Wochenarbeitszeit zu mindest ab ca. 8 Std/Woche wie eine Einstellung zu werten und auch im Rahmen der Mitbestimmung zu behandeln ist. Dieses aber widerspräche ja dem Personalabbau. Auch würden hier dann zu erst vom Personaabbau Betroffene berücksichtigt werden müssen.

Dann wäre hier auch keine Diskriminierung gegeben. Da eine Erhöhung immer einen entsprechenden freien Arbeitsplatz bzw. eine gewollte Personalerhöhung vorraussetzt.

Der Teilzeitbeschäftigte kann sich aber auf jede Stellenausschreibung bewerben, dann ist hier das SGB IX, also besonders die §§ 81 und 95 und im öffentl. Dienst § 82 SGB IX zu beachten.


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