Arbeitszeiterhöhung (Allgemeines)
Hallo Markus,
ja so ist es, aber es muss im Betrieb eine entsprechende Möglichkeit, also freie Stelle gegeben sein und der Betroffene muss sich bewerben.
Betroffene haben also keinen einklagbaren Anspruch darauf, dass ggf. andere AN weniger arbeiten, also Zeiten zu ihren Gunsten abgeben /freimachen müssen.
Daher "ohne freis Beshcäftigungsmöglichkeit" kein Anspruch auf Umsetzung. Ob AG freie Beschäftigungsmöglichkeiten nutzen und wie, ist alleine ihre Entscheidung, so sieht dieses auch das BAG.