Arbeitszeiterhöhung (Allgemeines)

SBV_AZHV, München - Bayern, Wednesday, 21.09.2011, 11:56 (vor 5511 Tagen) @ hackenberger

Liebe Mitstreiter,

ich finde das Thema Erhöhung nicht abschliessend behandelt.
Auf Basis der Knittel (Randnummer 193 Seite 900) und Düwell (Randnummer 119 Seite 430) Kommentare bin ich der Überzeugung, wenn Schwerbehinderter entsprechend die Arbeitszeit nach § 81 Abs. 4 Nr.1 SGB IX verkürzt ein dem verbleibenden Leistungsvermögen entsprechender Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung besteht.
Konsequent bedeutet das auch, das bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit die Verringerung wieder rückgängig gemacht werden kann.

Beste Grüße aus München
Markus


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