Spezialsitz für Privat-PKW möglich??? (Hilfsmittel)

hackenberger, Tuesday, 17.05.2011, 16:51 (vor 4734 Tagen) @ Feuerwehr

Hallo Feuerwehr,

die entscheidende Frage ist hier: Ist der entsprechend ausgestatteter Pkw zur Erlangung der Arbeitsstelle aus Gründen der Schwerbehinderung notwendig und droht ohne diesen der Rentenfall> Dann wäre die DRV der zuständige Ansprechpartner. Man kann aber Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Leben stets bei einem der mögliche Leistungsträger einreichen, dieser muss innerhalb von 14 Tagen dann prüfen und entscheiden ob er zuständig ist und den Antrag dann ggf. weiterleitet. Andernfalls wird er Leistungspflichtig.

Kontextlinks:
Kraftfahrzeughilfe
KFZ-Hilfe (§ 20 SchwbAV)
Wegweiser Reha-Träger


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