Spezialsitz für Privat-PKW möglich??? (Hilfsmittel)

SBV-ER, Franken (Nord-Bayern!)www, Thursday, 19.05.2011, 11:03 (vor 4732 Tagen) @ hackenberger

Hallo zurück,

der Einfachheit halber sind meine Antworten direkt dem Text zugeordnet.

» Hallo Big Ik,
»
» » erstmal sollte man mal fragen, ob es sich um einen behinderten Beamten
» » handelt.
» Nein! Diese Frage/ dieses Thema stellt sich hier nicht. Denn aus
» dem Profil kann man (jeder) erkennen, dass es sich nicht um einen Beamten
» handelt/ handeln kann.

"Feuerwehr" impliziert bei mir, dass die Möglichkeit besteht, dass es sich um eine Berufsfeuerwehr handeln kann. Mein Miteigentümer ist auch Technischer Beamter bei der Feuerwehr und als Taucher etc. beschäftigt.

» Daher ist auch ein optimales/vollständiges Profil ja so wichtig. Eben
» damit man solches erkennt und damit optimale Antworten geben kann.

Natürlich. Passt.

» » Natürlich wird er einen speziellen Sitz erhalten.
» So natürlich ist es eben LEIDER nicht. Denn es zum einen muss
» Gründe in der Behinderung geben, dass dieses zwingend Notwendig ist, was
» nicht bei jeder Schwerbehinderung der Fall ist. Weiter muss ohne dieses
» "Hilfsmittel/ Ausstattung" die Beschäftigung gefährdet sein. Gerade die
» DRV als Leistungsträger prüft hier sehr eng/genau. Es könnte sogar auch
» geschehen, dass die DRV sofer die Ausstattung aus den o.a. Gründen
» notwendig ist, entscheidet es gibt dieses Mittel nicht, wir stellen
» dann lieder für die Fahrt zur und von der Arbeitsstelle einen
» Fahrdienst. Denn auch so könnte dann das erreichen des
» Arbeitspltzes und damit die Beschäftigung ja gesichert werden. Das hat es
» alles schon gegeben und wurde auch höchstrichterlich so als zulässig
» anerkannt.

Diese Argumente kenne ich bis zum Umfallen. Diese sind von mir nacheinander entkräftet worden, sonst hätte ich ja jetzt kein Pkw. mit Fahrersitz.

» Daher ja auch stets mein Rat, beim Leistungsträger ganz einfach anfragen,
» dann bekommt man auch eine belastbare Aussage.

Prinzipiell mal aus dem Nähkästchen geplaudert: "belastbare Aussage" stimmt nicht. Es muss "rechtsverbindlich" heißen und rechtsverbindlich ist immer erst der Bescheid, egal ob Bewilligung oder Ablehnung. Bitte beachten, denn ich wurde auch im ersten Anlauf mündlich abserviert. Erst nach schriftlicher Beantragung mit dem Standard-Schlusssatz "um rechtsmittelfähige Bescheiderteilung wird gebeten" brachte die intensive Auseinandersetzung mit meinen multiplen Benachteiligungen.

Mein Rat kann nach Jahren der Behinderung lauten: Bloß nicht nur den Leistungsträger fragen! Die Sachbearbeiter haben die Weisheit - gerade in den Randgebieten der Gesetze bzw. die persönlichen Benachteiligungen der Betroffenen nachzuempfinden - nicht gerade mit Löffeln zu sich genommen. Mein Antrag lief schlussendlich nur noch mit der Behördenleitung, die gleichzeitig Juristin ist. Fakt ist und war, dass jeder Fall individuell ist und die pauschalen Aussagen der Mitarbeiter nicht ausreichen.

Im übrigen bin ich gerade aus dem Grund SBV geworden, damit ich gezielter beraten kann, was der einzelne Sachbearbeiter bei den Integrations- und Versorgungsämtern nicht leisten kann/darf. Grundlage dafür war ein Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle, der selber Behinderter ist und sich die Zeit genommen hatte, wie es seit dem nie wieder jemand getan hat.

Wer konkrete Fragen hat kann mich gerne uT fragen. Alles andere wäre hier zu viel nach meinem Empfinden.

--
Schönen Tag noch und viele Grüße,

Big Ik.

"Der HERR schafft Gerechtigkeit und Recht allen, die Unrecht leiden." (Psalm 103,6)

"Jeder sehe nicht auf das Seine, sondern auch auf das, was dem andern dient." Philipper 2,4


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