Unbefristeter Ausweis (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Friday, 08.07.2011, 19:34 (vor 4697 Tagen) @ sbv-stein

Hallo sbv-stein,

bei bestimmten Gründen für eine Zuerkennung einer Schwerbehinderung gibt es immer eine Heilungsbewährung. Immer dann, wenn eine Besserung eintreten könnte.

Alles andere kann nur das VA erklären. Es kann also sein, dass man aus "Versehen" eine Unbefristung zuerkannt hatte und dieses nun korrigiert hat. Unter Umständen ist es auch beim Überprüfen des Ablaufes der Heilungsbewährung dem VA aufgefallen, das hier ihnen einen Fehler unterlaufen ist, welchen man nun berichtigt hat.

Der Betroffene hat ja die Möglichkeit des Rechtsweges gegen die Entscheidung des VA, sofern die Fristen noch nicht abgelaufen sind.

PS: Welche Gesetz kommt bei Euch zur Anwendung> BetrVG oder PersVG oder>> Bitte im Profil noch nachtragen.


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