Unbefristeter Ausweis (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Monday, 18.07.2011, 10:58 (vor 4687 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

ich stimme Dir voll zu, erstellt das VA einen neuen veränderten Bescheid, trifft also eine neue ggf. veränderte Feststellung ist eine Widerspruchsmöglichkeit gegeben. Ich kenne auch bisher keinen Erstbescheid welcher auch betreffend des Auslaufes der Heilungsbewährung abschließend ist, also auch den ab dann zuerkannten GdB bereits enthält. Es ist somit es ein sehr theoretischer Fall. Es wäre in diesem theoretischen Fall, ja eben kein amtlicher Bescheid, sondern nur ein Info/ Mitteilung über den Auslauf/ Ablauf eines Bescheides und diese begründen kein Widerspruchsrecht in diesem Sinne. Doch auch so bekam ich es vom VA dargestellt.

Es könnte nun wohl sein, dass leider auf Grund der Auflösung der VA und der Verlagerung der Aufgaben es aus Kostenersparnisgründen zukünftig anders kommen kann.


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