Unbefristeter Ausweis (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 11.07.2011, 22:21 (vor 4696 Tagen) @ joerch

Hallo Joerg,

was Du da schilderst ("Rechtsmittel unmöglich" ), ist so schlechterdings auch unmöglich, da es gegen jeden Verwaltungsakt (und die Neufestsetzung des GdB ist immer ein Verwaltungsakt) die Möglichkeit von Widerspruch und Klage gibt. Anders herum wird ein Schuh' draus: Ist bei einem Verwaltungsakt nicht erkennbar, daß es sich um einen solchen handelt, weil zB die Rechtsmittelbelehrung fehlt, dann verlängert sich die Widerspruchsfrist auf 12 Monate gem. § 58 VwGO:
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__58.html[/link]

War da vielleicht die Widerspruchsfrist schon abgelaufen, bevor der Betroffene sich gerührt hat >

--
&Tschüß

Wolfgang


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