Widerruf einer bereits genehmigten Weiterbildung (Seminare / Fortbildung)

Mobbingopfer, NRW, Thursday, 04.08.2011, 23:15 (vor 4655 Tagen)

Vom bisher noch zuständigen Geschäftsführer wurde einer Weiterbildung eines schwerbehinderten Mitarbeiters bereits rechtskräftig genehmigt.
Der neue demnächst zuständige Geschäftsführer fühlte sich bei dieser genehmigten Weiterbildungsmaßnahme übergangen, obwohl er diese Maßnahme bereits seit 4 Wochen auf seinem Schreibtisch hatte, prüfen wollte und sich beim Mitarbeiter aber nicht gemeldet hat. (Es wird vermutet, dass er diese Weiterbildung mit allen Mitteln verhindern wollte).
Daraufhin wurde dem noch zuständigen Geschäftsführer diese Weiterbildungsmaßnahme vorgelegt und sofort von diesem genehmigt.
Nach mehreren Wochen sprach der demnächst zuständige Geschäftsführer den Mitarbeiter auf die Weiterbildungsmaßnahme an und entschied, dass diese nicht genehmigt werde, weil sie angeblich über den Arbeitsbereich des Mitarbeiters hinausgehen würde.
Der Mitarbeiter schilderte dem zukünftigen Geschäftsführer die Umstände, die dazu geführt hatten, dass die Weiterbildungsmaßnahme bereits genehmigt worden ist, die Anmeldung und alles weitere bereits vollzogen wurde.
Daraufhin explodierte dieser förmlich und bat den Mitarbeiter zu sich ins Büro.
Dort forderte er, dass der Mitarbeiter diese Weiterbildungsmaßnahme sofort bis zu einer bestimmten Uhrzeit freiwillig stornieren soll, ansonsten würde er einen Eintrag in die Personalakte vornehmen.
Außerdem gab er dem Mitarbeiter zu verstehen, dass er demnächst mit ihm und nicht umgekehrt auskommen müsse. Er tyrannisiert immer wieder diesen Mitarbeiter und hatte schon zuvor bei einer Betriebsveranstaltung, als er hörte, dass sich andere Kollegen über den Ablauf der Veranstaltung beschwerten, seinen Unmut über diesen Mitarbeiter mit den Worten zum Ausdruck gebracht, was kann ich dazu wenn sie neben dem ..... (Mitarbeiter) sitzen und fand sich recht komisch und als Witzereißer dabei.
Es gäbe in diesem Fall noch eine Vielzahl weiterer Diskriminierungsfälle zu schildern.
Für wirklich hilfreiche Informationen und rechtliche Schritte wäre ich sehr dankbar!


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