stellvertreter FOBI (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 23.06.2005, 23:28 (vor 6906 Tagen) @ traute

Hallo Traute,

Du hast vollkommen Recht, den BR/PR geht die SchwbV und iwe sie ihre Themen auch Fortbildung behnadelt nicht an. Der BR/PR entsendet auch nicht die SchwbV zu Fortbildungen und bestimmt hier auch nicht mit.

Die SchwbV ist eine eigenständige MA-Vertretung mit eigener Rechtsgrundlage und regelt dementsprechend auch das Thema Fortbildung selbst.

Das Thema Freistellung und auch Fortbildung der SchwbV und ihrer Vertreter regelt der § 96 (4) SGB IX. Selbstverständlich darf der AG über die hier genannten Mindestanforderungen hinaus gehen. Ein Mehr ist immer möglich.

Eines sollte auch nicht sein, dass die Vertreter eigenständig ohne Absprache mit der Vertrauensperson handeln. Hier könnte sonst ggf. das Mandat der Vertrauensperson beschädigt werden.

Auch ich hätte muss ich eingestehen bei einem wie hier geschilderten Handen meiner Vertretung Probleme. Eine Grundschulung ist auch für Vertreter ok, zu mindest sofern sie auch die Vertretung wahrnehmen müssen und auch dieses tun.

Ist aber die Teilnahme an Fortbildungen die einzige Aktivität, hätte ich extreme Probleme mit diesen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion