stellvertreter FOBI (Allgemeines)

David ⌂, NRW, Thursday, 23.06.2005, 23:36 (vor 6907 Tagen) @ traute

Hallo Traute,


offensichtlich beschreibst Du in meinen Augen Kommunikationsprobleme mit Deinen Stellvertretenden Mitgliedern.

Außerdem schreibst Du :

1. gibt es keine freistellungsgrundlage für 2. + 3. stellvertreter

daraus schließe ich dass die Anzahl der Schwerbehinderte Mitarbeiter-/innen in Deinem Betrieb unter 200 liegt und Du das 2. stellvertretende Mitglied nicht ständig heranziehen mußt.

2. bin ich nicht deren vorgesetzte

Das ist klar, da es in den Arbeitnehmervertretungen BR sowie SchwbV keine
Hirachie-Ebenen gibt, wohl aber den Unterschied des Gremiums (BR) und der VPschwbM mit stellvertretenden Mitgliedern (SchwbV)

3. gibt es diese FOBI von integrationsamt kostenlos

Sicherlich, aber Dein Arbeitgeber hat zudem bestimmt ein geregeltes Interesse seinen Lohnkosten eine Arbeitsleistung entgegenzunehmen (Heranziehung weiterer stellvertretender Mitglieder zu Bildungsveranstaltungen).

Kurzum, a. wer bezahlt die Fobi der Stellvtr. und b. wer verantwortet diese>> ( a. der AG / b. Du >)

4. besetht keine notwendigkeit für 2. + 3. stellvertreter tiefergreifende informationen zu erwerben, da es ans eingemachte geht und sie mit sicherheit bis ende meiner amtsperiode nicht damit in berührung kommen.

Wennn Du Sie nicht heranziehst aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ( über 200 schwbh. MA / - kann- Bestimmung-/ oder Abwesenheit der VPschwb etc.)

Aber, Du solltest meines Erachtens Dich mit allen Deinen stellvertretenden Mitgliedern treffen, um eine gemeinsame Vorgehensweise zu besprechen.


Gruß
David

VPschwbM


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