Aufgaben der SBV (Allgemeines)

Shadow, Berlin, Friday, 23.09.2011, 14:11 (vor 5509 Tagen)

Hallo an Alle,

ich war länger nicht mehr hier - lese aber im Hintergrund kräftig mit, da man hier ja auch Einiges lernen kann. Vielen Dank dafür :-D
Soweit so gut.
Ich bin mittlerweile seit fast einem Jahr als Vertrauensperson im Amt und habe ein großes Problem und hoffe, hier kann mir mit Ratschlägen geholfen werden.

Eine schwerbehinderte Kollegin (wissenschaftliche Mitarbeiterin) fühlt sich diskriminiert und gemobbt so dass seit einigen Jahren dies bereits gerichtsanhängig ist. Meine Vorgängerin, die letztes Jahr in den Ruhestand gegangen ist, machte diesen Fall zu ihrem persönlichen Fall,um Krieg gegen den AG zu führen - das ist zumindest mein persönlicher Eindruck. Einen vollständigen Überblick habe ich über diesen Fall nicht, nur E-Mails, die mir die betroffene Kollegin zukommen lässt. Sämtliche Unterlagen die diesen Fall betreffen, sind im SBV-Büro nicht auffindbar.
Ich habe versucht mit den betroffenen Bereichen klärende Gespräche zu führen und habe auch Vorschläge unterbreitet , bin aber nicht weit gekommen, da beide Fronten derart verhärtet sind, dass dies wirklich nur noch ein Urteil lösen könnte.
Meine Vorgängerin hat sich nun einfallen lassen, sich im Werkvertrag als Verwaltungsangestellte von der Kollegin einstellen zu lassen und teilte mir mündlich mit, dass sie ab sofort alle Angelegenheiten die die Schwerbehinderung der Kollegin betreffen übernimmt. Sie hätte die Vollmacht der Kollegin. Plötzlich werden Dinge im Alleingang und über meinen Kopf hinweg erledigt, die irgendwann mal meine Vorschläge waren, wie z.B. Arbeitsbegehung, Arbeitsplatzausstattung usw. Wenn Gespräche zwischen der Vorgängerin, der Kollegin und mir geführt werden, werden diese nur noch auf ihre Gerichtsverwendbarkeit hin geprüft. Allerdings darf ich noch Urlaubsansprüch aus den letzten 5 Jahren prüfen :-( was mir wirklich langsam zu bunt wird. Das Fass für mich zum Überlaufen brachte eigentlich die Aussage meine Vorgängerin, dass die Schwerbehindertenvertretung unfähig wäre. Meine bisherigen "Erfolge" sprechen dem allerdings entgegen.
Dazu muss ich sagen, dass ich einen ganz anderen Stil verfolge als meine Vorgängerin, die während ihrer Amtszeit in jedem Satz und zu jeder Gelegenheit mit Klage gedroht hatte.

Da ich, wie ich oben schon schrieb, diesen Fall gar nicht überblicken kann und mittlerweile drei Anwälte involviert sind, würde ich mich als SBV gerne zurückziehen. Die "normalen" Unterstützungen wie Arbeitsplatzausstattungen, Anträge bearbeiten, Arbeitsassistenz etc. werde ich natürlich weiterverfolgen - sofern die Kollegin dies möchte. Meine Frage ist nun, in wie weit kann/darf ich das >>

Ich weiß, dass ist alles ein wenig wirr - also fragt ruhig nach, falls was unklar ist.

Liebe Grüße


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