Gewerbeaufsichtsamt zu Besuch (Umgang mit BR / PR)
Wir als Schwerbehindertenvertreter sind moderne Netzwerker. Wir knüpfen Kontakte zu Behörden, beraten unsere schwerbehinderten oder Schwerbehinderten gleichgestellte Kollegen, begleiten sie zusammen mit Fachdiensten, in Krisen im Arbeitsalltag, informieren den Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten und vieles mehr. Das können wir nur, wenn wir über die Aufgaben und das Leistungsspektrum der verschiedenen Behörden und Ämter gut informiert sind.
Aus diesem Grund habe ich einen für unser Unternehmen zuständigen Referenten des Gewerbeaufsichtsamt zu uns, sowie ausgesuchte BR Mitglieder eingeladen für einen informativen Austausch über gesetzliche Arbeitszeitregelungen und deren Aufgaben.
Der Referent der Behörde konnte anschaulich und gut verständlich über die gesetzlichen Regelungen aber auch über viele positive sowie negtive Praxisbeispiele berichtet.
Die zahlreichen und drängenden Fragen machten deutlich, welche Brisanz das Thema in unseren Betrieb hat.
Abstempeln und danach weiterarbeiten, Arbeitszeiten mit weit über 10 Stunden täglich waren dabei nur einige wenige Themenschwerpunkte.
Leider reagierte BR-Vorsitzende und einige nicht involvierte BR Kollegen sehr verärgert über dieses Treffen. Sie sehen ein bereits geplantes Vorgehen kolportiert und informierten umgehend die Geschäftleitung über das Treffen der SBV, sowie die Weitergabe einer aktuellen betriebsinternen Mitarbeiterzeitschrift, mit einen Artikel zu den Verstößen.
Des Weiteren wird jetzt von einigen BRs mit dem Hinweis man könne mir nicht mehr vertrauen, das Sitzungsinhalte nicht nach außen getragen werden eine vertrauensvolle Zusammenarbeit in Frage gestellt.
Ich möchte noch hinweisen, das auch Schwerbehinderte und gleichgestellte Kollegen betroffen sind, ich mich deshalb vorab mit einigen BR Kollegen dieses Treffen besprochen habe. Ich vertraue auch dem Referenten mit der Zusage eines informativen Austausch ohne Rechtsfolgen.
Nun meine Fragen:
1. Ist die Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern mit den Aufgaben der SBV über ggf. § 99 Zusammenarbeit abgedeckt>
2. Die Einladung eines Referenten in den Betrieb mit der unabhängigen Amtführung nach § 96 SGB IX im Einklang oder hätte ich den Arbeitgeber informieren müssen. Die Amtstätigkeit habe ich in allgemeiner Form abgemeldet.
3. Verstößt die Weitergabe einer betriebsinternen Zeitschrift gegen unsere Geheimhaltungspflicht von Betriebs- und Geschäftgeheimnissen nach § 96 Abs. 7 SGB IX>
Über Tipps, nun Wogen wird zu Glätten nicht nur mit gegenüber dem BR ggf auch mit dem verschnupften Arbeitgeber würde ich mich sehr freuen, da ich überzeugt bin nichts falsch gemacht zu haben, aber es wurden Befindlichkeiten berührt,
Allen ein schönes Wochenende
Gruß Markus