Gewerbeaufsichtsamt zu Besuch (Umgang mit BR / PR)
Hallo,
kann die Verstimmung des BR/BRV voll nachvollziehen, wäre auch verstimmt. Auch weil solch Fragen/ Themen des ArbZG und deren Verletzung die Aufgabe des BR und NICHT der SchwbV sind.
Wir geben im Rahmen unserer Zuständigkeiten bei unsern Betroffenen Stellungnahmen ab welche der AG in seine Enscheidung einbeziehen soll aber nicht muss.
Solches Handeln und dann ohne vollständige Absprache mit dem gesamten BR also ein Einmischen in klare BR-Aufgaben führt nachvollziehbar zu Problemen der vertrauensvollen Zusammenarbeit gem § 99 SGB IX.
Wo sahst Du hier die Rechtsgrundlage, welcher § desSGB IX>
Der AG könnte es auch so sehen und die Zeit hierfür als Nichtmandatsbedingt einstufen und behandeln. Denn es gibt hier bei der Missachtung des ArbZG eben keine besondere Betroffenheit der Schwbs, was Grundlage für eine Zuständigkeit der SchwbV ergeben könnte.
Siehe hierzu auch das BAG Urteil im Beitrag von Zicko vom 14.05.2011
Merke: Wir sind eben keine kleine BR/PR