Gewerbeaufsichtsamt zu Besuch (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Saturday, 22.10.2011, 12:29 (vor 5477 Tagen) @ SBV_AZHV

Hallo Markus,

was mir gerade auch noch einfällt. Wenn wir als SchwbV in Arbeitsgruppen und Ausschüssen oder gar im BR dabei sind/ beratend unterstützen können/ dürfen diese uns nicht mit Aufgaben betrauen oder solche an uns übertragen zur selbstständigen Erledigung. Das ergibt sich aus unserer Eigenständigkeit und der fehlenden Weisungsbefugnis. Sie könnten uns also nur bitten ggf etwas zu klären. Bedeutet also auch wir können uns nicht auf Beauftragung durch diese berufen.

Wir müssen also stets ein eigenständiges Recht gem SGB IX zum Handeln haben. Dieses ist auch wichtig für ggf entstehende Kosten und Zeitbedarfe (weil es ja von der Arbeitszeit abgeht).


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