Zustimmung nach §99 BetrVG des BR für Nachfolger des SchwbV (Freistellung)

A.Einstein, Saturday, 03.12.2011, 11:49 (vor 4538 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter!

Die Frage lautet:
Ist die gesetzlich vorgesehen Nachfolge einer VPSchwbM nach
§94 Abs. 7 Satz 4 SGB IX mitbestimmungspflichtig nach §99 BetrVG durch den BR für die Freistellung (die Nachfolge ist es sicherlich nicht, aber...)>

Die besondere Situation ist, dass durch die Freistellung der
"alte Posten XY" zurückgezogen werden muss, und eine "Versetzung auf den Personalposten SchwbV" erfolgen soll (zugewiesener Beamter auf einem PersP, dann "Versetzung" in die Freistellung der großen rosa Firma).
Handelt es sich hierbei um eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne §99 BetrVG>
Probleme mit dem BR gibt es nicht, zudem bin ich auch BR Mitglied und hatte bislang als Dauervertreter VPSchwbM die volle Unterstützung.
Ich möchte aber auf der nächsten BR-Sitzung (mein Fall ist auf der nächsten TO) nicht durch Unwissenheit "glänzen", falls eine Diskussion aufkommen sollte. Gut vorbereitet zu sein, ist fast die ganze Miete ;-)

Ich hoffe diese spezielle Situation verständlich erläutert zu haben und danke Euch bereits jetzt für evtl. Antworten.

Ich wünsche allen einen schönen Tag und eine friedvolle Weihnachtszeit.

A.Einstein


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion