Zustimmung nach §99 BetrVG des BR für Nachfolger des SchwbV (Freistellung)

hackenberger, Saturday, 03.12.2011, 13:14 (vor 4538 Tagen) @ A.Einstein

Hallo Einstein,

auch ich kam vom "Rosa Riesen".

» So wurde es mir aber vom AG verkauft. Es ist aber eine besodere Situation
» beim rosa Riesen (Unterscheidung aktiver, sprich zugewiesener Beamter,
» passiver, sprich beurlaubter Beamter, der aber Angestellter ist...).
Spielt alles KEINE ROLLE. Der AG soll doch dann einfach einmal die Rechtsgrundlage benennen.

Bei der FALSCHEN Auslegung des AG könnte ja in der Theorie der BR der personellen Maßnahmen und damit der Freistellung widersprechen und der AG müsste sich vor dem ArbG die verweigerte Zustimmung des BR ersetzen lassen.

» wird mein derzeitiger zugewiesenener konkreter PersP in absehbarer
» Zeit wegfallen. Diese Konstillationen gibt es nur sehr selten und auch nur
» bei den Postnachfolgeunternehmen.
Vergleichbare Situationen also Zuweisungen und Wegfall der bisherigen Arbeitsstellen gibt es oft auch in der sonstige Industrie oder Behörden/Ämter.

Was ist wenn er in der Zeit der vollen Freistellung wegfällt habe ich ja geschrieben.

» Die Wahrnehmung der Freistellung und i.d.R. auch das Ende der
» Freistellung sind keine personellen Einzelmaßnahmen also auch keine
» Versetzungen.


» Hier sind sich Einige im unklaren, insbesondere ich.
Das ist alles im Gesetz ganz klar geregelt. Man nimmt ein Ehrenamt wahr und wird ggf. für dieses teil oder voll Freigestellt von den arbeitsvertraglichen Pflichten.

» Zur Freistellung ist es notwendig, personell von der alten Kostenstelle
» auf die Kostenstelle der BR-Vorsitzenen umgebucht zu werden. Diesen Akt
» sieht der AG als personelle Einzelmaßnahme.
Da liegt der AG falsch! Es ist ggf. eine Info, dass der Betroffene nun kostenstellenmäßig "umgehängt" wird, aber eben NICHT versetzt.

» Der AG will mich auch voll freistellen, hat aber das Problem mit § 99 BetrVG.
Der kommt hier eben nicht zur Anwendung!

» Tschuldigung!
Kein Grund dafür ;-)

» BR-Mitglied bin ich erst seit Kurzem (Nachrücker) und
» deshalb im BetrVG noch nicht ganz so firm. Aber dafür gibt es ja dieses
» Portal, oder>
Klar ist das Forum für solche Fragen. Es war auch nur ein Hinweis auf vergleichbares Handeln. Der BR hat solches ja bestimmt öfters.


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