Zustimmung nach §99 BetrVG des BR für Nachfolger des SchwbV (Freistellung)

A.Einstein, Saturday, 03.12.2011, 12:49 (vor 4537 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger
»
» also es gibt hier weder Mitbestimmung noch gibt es einen
» Personalposten SchwbV
.

So wurde es mir aber vom AG verkauft. Es ist aber eine besodere Situation beim rosa Riesen (Unterscheidung aktiver, sprich zugewiesener Beamter, passiver, sprich beurlaubter Beamter, der aber Angestellter ist...). Zudem wird mein derzeitiger zugewiesenener konkreter PersP in absehbarer Zeit wegfallen. Diese Konstillationen gibt es nur sehr selten und auch nur bei den Postnachfolgeunternehmen.
»
» Die Wahrnehmung der Freistellung und i.d.R. auch das Ende der
» Freistellung sind keine personellen Einzelmaßnahmen also auch keine
» Versetzungen.

Hier sind sich Einige im unklaren, insbesondere ich. Wir haben am Montag Betriebsausschußsitzung, hierzu wollte ich vorbereitet sein.
Zur Freistellung ist es notwendig, personell von der alten Kostenstelle auf die Kostenstelle der BR-Vorsitzenen umgebucht zu werden. Diesen Akt sieht der AG als personelle Einzelmaßnahme.
»
» Die gewählte Vertrauensperson behält ihre bisherige Arbeitsstelle bei und
» wird ggf. vor der Arbeitsleistung freigestellt. Auch hierbei gibt
» es KEINE Mitbestimmung. Es ist eine Regelung zwischen
» SchwbV/VPSchwb und AG.

Der AG will mich auch voll freistellen, hat aber das Problem mit §99 BetrVG.
Einen Arbeitsvertrag habe ich als aktiver (zugewiesener) Beamter nicht!
Eben nur eine Zuweisung auf einen konkreten Posten.
» »
» Das Du ja auch BR Mitglied bist könntest Du die Antwort kennen, da es hier
» die vergleichbare Situation wie bei BR welche freigestellt sind/waren ist.

Tschuldigung! BR-Mitglied bin ich erst seit Kurzem (Nachrücker) und deshalb im BetrVG noch nicht ganz so firm. Aber dafür gibt es ja dieses Portal, oder>

MfG

A.E.


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