Ablehnung BEM (BEM)

Doris, Monday, 19.03.2012, 20:14 (vor 4447 Tagen) @ Fred

» Somit lehnte der Betriebsrat BEM mit voller Mehrheit ab.

Hallo Fred,

diesen Beschluss des Betriebsrats halte ich für von Anfang an unwirksam und für nichtig, da unvereinbar mit höherrangigem Recht (§ 84 Abs. 2 SGB IX). Der BR ist verpflichtet, sich an den BEM-Gesprächen zu beteiligen, wenn das der Beschäftigte wünscht, weil das Gesetz dies nun mal zwingend im Einzelfall vorschreibt.

Außerdem halte ich das für eine grobe Amtspflichtverletzung der einzelnen Betriebsratsmitglieder, sich generell nicht am gesetzlichen BEM-Verfahren im Einzelfall zu beteiligen.

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Viele Grüße
Doris


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