Ablehnung BEM (BEM)

Apanatshi, Bayern, Friday, 23.03.2012, 20:12 (vor 4438 Tagen) @ Fred

Hallo Fred,

lass dich nicht ins Bockshorn jagen. Die Aussage des BR und Rechtsanwaltes ist totaler Quatsch verbunden mit gefährlicher Inkompetenz. Hier wäre es zwingend erforderlich, wenn der BR und die SBV mal Fortbildungen zum Thema BEM besuchen würden. Auch rechtliche Fragen werden hier eingehend behandelt. Ihhr braucht einfach das richtige Handwerkszeug, eine ordentliche Wissensbasis, um BEM ein- und durchzuführen.
BEM sichert eindeutig Arbeitsplätze und gefährdet sie nicht, das ist meine Erfahrung, die ich nun seit mehr als 4 Jahren mache. Arbeitsplätze werden eher gefährdet, wenn BEM nicht durchgeführt wird - hier kann ich die Meinung der anderen Forumteilnehmer nur bestätigen. Wir hatten bisher noch keine einzige krankheitsbedingte Kündigung, selbst finanzielle Einbußen konnten bis auf zwei Fälle vermieden werden. BEM ist ein Gewinn für AG und AN,wenn es mit Verstand durchgeführt wird. Das heißt sich Wissen anzueignen, eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, um die Vorgehensweise zu regeln.
Wenn ein Rechtsanwalt die Empfehlung herausgibt, dass es besser sei,wenn BEM nicht durchgeführt wird, ist das sehr einseitig betrachtet. In den meisten Fällen endet eine gerichtliche Auseinandersetzung entweder in einer Abfindung oder eine Wiedereingliederung findet unter weniger angenehmen Bedingungen statt, Vertrauen ist gestört zwischen AN und AG und für die restlichen AN ist so eine Angelegenheit ein ganz schlechtes Signal - fürs Betriebsklima sicher nicht zuträglich. Meist scheitern solch "erzwungene Eingliederungen" und der AN verliert seinen Arbeitsplatz doch, meist weil sie selbst kapitulieren. Der einzige Gewinner ist hierbei der RA. So kann man natürlich auch sein Geld verdienen. Euer BR sollte mal den RA wechseln!!! Übrigens, für den AG kann BEM ein zusätzlicher Gewinn sein - aus den meisten oder vielen BEM-Fällen sind SChwerbehinderungen oder Gleichstellungen abzuleiten, und damit die Möglichkeit Zuschüsse bei Integrationsämtern einzufordern oder REhaträger einzubeziehen. Hier ist die SBV gefragt, nutze deine Möglichkeit, die Dinge im Sinne der Mitarbeiter zu steuern. Auch die Ausgleichsabgabe für den AG sinkt durch ansteigen der Beschäftigungsquote, letztere hat auch Auswirkungen auf die Höhe von zu erwartenden Zuschüssen -also ein möglicher angenehmer Nebeneffekt für den Arbeitgeber. SBV und BR können hier viel beeinflussen und bewegen. Euer BR sollte sich mal wirklich etwas mehr mit dem BetrVG beschäftigen, dann würden sie erkennen, dass wie bereits angemerkt ihre Beschlüsse nicht korrekt sind. Ein BR kann sich nicht gegen ein geltendes Gesetz/Recht aussprechen sondern hat die Verpflichtung die Gesetze und Tarifverträge einzuhalten und sie umzusetzen. Das hätte der RA dem Betriebsrat sagen müssen!!
Bleib weiter am Ball und sei hartnäckig, versuche den BR zu überzeugen, macht es zu Eurer gemeinsamen Sache:-) Die ersten ERfolge,die ihr mit BEM macht werden Euch in der Sache bestätigen. Seit kreativ, setzt den gesunden Menschenverstand und Eurer Wissen über Euren Betrieb ein, dann klappt das schon.
macht euch an die Arbeit und lasst euch nicht von einem Rechtsverdreher, der nur seinen Geldbeutel im Auge hat, mit Halbwahrheiten von BEM abhalten. Bei ordentlich durchgeführten BEM brauchts nämlich in der Regel kein Arbeitsgericht um den Arbeitsplatz zu erhalten, ohne BEM allerdings schon - aber nicht unbedingt zum Vorteil für den betroffenen Mitarbeiter.
Viel Erfolg und lasst Euch nicht bluffen!!
Andrea


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