ist interne Stellenausschreibung/-besetzung wie externe zu sehen? (Allgemeines)

dragam, München (Bayern), Friday, 13.04.2012, 13:39 (vor 5306 Tagen)

Hallo zusammen,

ich diskutiere mit dem Arbeitgeber (Anstalt des öffentlichen Rechts), ob die Vorschriften des § 81 Abs. 1 Satz 2 SBG IX auch bei internen Stellenausschreibungen einzuhalten sind.

Dabei geht es mir speziell um den Punkt: "Über ... und vorliegende Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen haben die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertrung.... unmittelbar nach Eingang zu unterrichten."

Gleiches gilt für § 82.

Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass die Formulierung "freie Arbeitsplätze" bzw. "frei werdende und neu zu bestehende sowie neue Arbeitsplätze" impliziert, dass diese Stellen extern ausgeschrieben bzw. besetzt werden müssen, damit die Regelungen greifen. Bei intern ausgeschriebenen bzw. ohne Ausschreibung intern besetzten Stellen würde es sich lediglich um eine Umsetzung oder Versetzung handeln. Dadurch wäre die SBV nicht entsprechend dieser beiden Vorschriften einzubeziehen.

Ich habe schon kiloweise Kommentare gelesen und im Internet gesucht (auch hier im Forum) habe aber nichts passendes gefunden.
[Ich habe das Gefühl, dass mir schon die Augen bluten ;-)]

Kann mir jemand Hilfestellung geben> Allerdings bräuchte ich Hinweise auf Kommentare, Urteile, usw.

Viele Grüße

HEinz


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion