ist interne Stellenausschreibung/-besetzung wie externe zu sehen? (Allgemeines)

Jürgen aus Porta, NRW, Saturday, 14.04.2012, 15:18 (vor 5305 Tagen) @ hackenberger

Hallo zusammen:-P

Es steht doch alles unter : Urteile

(Urteil vom 13.10.2011 Az: 8 AZR 608/10).BAG"Die Prüfpflicht zur Berücksichtigung schwerbehinderter Menschen bei der Besetzung freier Stellen besteht immer und für alle Arbeitgeber und unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch beworben hat oder bei seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat."Das hat es in sich, denn die Richter unterstreichen nochmals die ganz generelle Prüfpflicht: Verletzt ein Arbeitgeber sie, so das BAG weiter, ist das bereits ein Indiz dafür , dass er einen abgelehnten schwerbehinderten Menschen wegen der Behinderung benachteiligt hat, weil er seine Förderungspflichten nicht beachtet hat.

Vor der Besetzung freier Stellen muss der Arbeitgeber unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung, gemäß § 81 SGB IX prüfen, ob die freie Stelle mit schwerbehinderten Beschäftigten besetzt werden kann. Hierbei ist auch zu prüfen, ob bereits bei dem Arbeitgeber beschäftigte Schwerbehinderte dort eingesetzt werden können. BAG vom 17.8.2010 – 9 AZR 839/08

die Prüfpflicht besteht immer ,das heißt für mich:intern wie Extern.

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Gruß
Jürgen


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