ist interne Stellenausschreibung/-besetzung wie externe zu sehen? (Allgemeines)
Hallo Heinz,
hier liegt dein AG ganz falsch!
Es ist auch eigentlich ganz klar. Es kann auch zu einem "Ringtausch" kommen. Also eine freie Stelle wird inter im Rahmen einer Umsetzung besetzt und dann wird halt eine andere Stelle, die durch die Umsetzung frei werdende frei und wäre dann als solche zu beachten/ behandeln. Doch auch so ein Ringtausch kann der AG nicht frei von jeglicher Mitbestimmung machen.
Gerade wenn es dann um Schwerbehinderte geht, könnte es ja sein, dass die gerade freie und zu besetzende Stelle eben die gem. § 81 Abs. 4 SGB IX geeignete Stelle für eine bereits beschäftigten Schwerbehinderten ist.
Es gibt nur die herrschende Rechtsmeinung, dass sofern der AG beabsichtig die freie Stelle ausschließlich intern zu besetzen er dann nicht verpflichtet ist diese Stelle gem. § 81 Abs. 1 SGB IX u.a. an die Agentur für Arbeit zu melden.
Frage doch einfach den AG nach seiner Rechtgrundlage für diese vom Gesetz (SGB IX) abweichende Rechtsmeinung und weise ihn gleich darauf hin, dass Du als SchwbV dann die Dir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel, dieses wären Beschlussverfahren und ggf. § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX, nutzen müsstest um es abschließend rechtlich zu klären.
PS: Was Stellen/Arbeitsplätze gem. SGB IX sind findet man im § 73 SGB IX!