ist interne Stellenausschreibung/-besetzung wie externe zu sehen? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 13.04.2012, 13:57 (vor 5306 Tagen) @ dragam

Hallo,

das ist mal wieder so eine Aussage,
» Ich habe schon kiloweise Kommentare gelesen und im Internet gesucht (auch
» hier im Forum) habe aber nichts passendes gefunden.
» [Ich habe das Gefühl, dass mir schon die Augen bluten ;-)]
die wirklich schwer zu glauben ist.
Der Arbeitsplatz an sich ist in § 73 definiert.
Zum § 81 gibt es idR ausführliche Kommentierungen, wobei ich zB bei Neumann/Pahlen schon auf den ersten Blick in Rn 3 zu § 81 folgenden Satz finde:
"Die Verpflichtung des AG zur Prüfung einer Beschäftigungsmöglichkeit sbM auf freien Arbeitsplätzen gilt bereits bei Umsetzungen im Betrieb".

Im Übrigen ist die Argumentation des AG doppelter Quark, da natürlich die SBV auch bei Umsetzungen bzw. Versetzungen eingebunden werden muß. (das sollte eine SBV aber auch wissen)
Wichtig zu beachten ist, daß auch bei Körperschaften bezüglich SBV allein die Rechtsprechung der Arbeitsgerichtsbarkeit gilt und nicht die der Verwaltungsgerichte.

&Tschüß
Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


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