ist interne Stellenausschreibung/-besetzung wie externe zu sehen? (Allgemeines)
Hallo,
ergänzend zu Wolfgang noch, die Prüfungspflicht ob ein Arbeitsplatz zur Besetzung mit einem Schwerbehinderten geeignet ist § 81 Abs. 1 Satz 6 SGB IX hat bereits zu erfolgen wenn es absehbar ist, dass ein Arbeitsplatz frei wird. Also nicht erst wenn er frei ist. Weiter hat der AG dieses JEDESMAL zu machen, wenn ein Arbeitsplatz frei wird. Also ggf. auch mehrfach, wenn er mehrfach frei wird/ neu besetzt werden soll. Der AG kann auch nicht pauschal sagen, alle Arbeitsplätze sind geeignet. Auch dieses hat das BAG bereits so abschließen geurteilt.