Mandatsarbeit (Allgemeines)
Hallo Bernhard
Du hattest mal im Forum geschrieben :
Es dürfen auf Grund der benötigten Zeit für Mandatswahrnehmung auch keine Überstunden anfallen, also es darf nicht die Arbeit einfach nach hinter ge-/ verschoben werden. Auch darf auf Grund der Wahrnehmung der Mandatsaugaben die anderen Koll. belastet werden, also nicht einfach diese Arbeit zusätzlich auf diese verlagert werden. Der AG muss vielmehr dieses dann durch mehr/zusätzliches Personal ausgleichen.
Wir haben das Thema heute in der BRSitzung besprochen.der BR ist der Meinung
das der AG die zuzusätzlichen Arbeiten auch auf die anderen Kollegen verteilen darf. Wenn ich im Durchschnitt 1,5 bis 2 Stunden am Tag nicht anwesend bin, müsse er für diese Zeit nicht extra Ersatz holen.
Ich habe aber auch gelesen :
Der AG ist vielmehr verpflichtet, bei der Zuteilung des Arbeitspensums auf die Inanspruchnahme durch BR , SBV Tätigkeit während der Arbeitszeit angemessen Rücksicht zu nehmen. Daraus folgt, dass ein BR-Mitglied nicht mit dem Arbeitspensum eines Vollzeitbeschäftigten belastet werden darf. BAG 27. 6. 90
Daraus folgt für mich, das die Koll.eingeplant sind die Arbeit des SBV zu übernehmen wenn er nicht da ist.
Sehe ich das falsch>
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Gruß
Jürgen