Mandatsarbeit (Allgemeines)

malti, NRW/ RLP /SAARL, Saturday, 12.05.2012, 11:15 (vor 5277 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,


» Ich glaube aber nicht das unsere Firma jemanden für 20 oder 30 Stunden im
» Monat einstellt.

Damit hatte ich auch bei uns nie gerechnet,daß da Jemand eingestellt wird.
Es ist nur so:der AG muß mit der Tatsache leben,daß ich meine Manadatsarbeit mache und es halt Arbeitszeit ist,die ich aber nicht am Arbeitsplatzerledige.Ich bin z.B.eine Teilzeitkraft mit 33 Std/W.Nun habe ich eine Teilfreistellung von 5 Std/W.Das heißt:der AG kann mich nur noch für 28 Std/W.einplanen.Ich fehle ihm also an 5 Std /W....Das würde ich aber OHNE die Teilfreistellung auch!!!Jetzt kann er aber planen!Und ich auch!!
Auch bei uns ist es so,daß ich insgesamt ÜBERSTUNDEN ansammele."Normale" Arbeit + Mandatsarbeit = bezahlte Arbeitsstunden...klar müssen die Mehrstunden ausgeglichen werden!Sind ja Überstunden!
Ich verstehe ehrlich gesagt dein Problem nicht.Der AG muß doch mit der Situation leben.Er ist doch als AG gefordert mit seinem Personal zu "haushalten"und dabei Rechte und Pflichten aller Beteiligten zu berücksichtigen.
Wenn er dann sieht,daß es mit der bestehenden "Personaldecke" nicht klappt,dann ist doch die Einstellung einer TZ-Kraft sinnvoll.Überstunden kosten ihn doch auch Geld !Aber WIE er die Situation regelt ist erlich gesagt seine Sache solange er deine Mandatsarbeit nicht behindert!

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"Wer nicht handelt ,wird behandelt."


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