Mandatsarbeit (Allgemeines)
Hallo Jürgen,
jede zusätzlich vom AG angeordnete Arbeit ist Mehrarbeit. Gleitzeit ist wenn AN auf ihrem Arbeitsplatz freiwillig länger arbeiten.
Man muss weiter bei den durch Mehrbelastung Betroffenen auch einmal prüfen ob die Grenzen Regeln des ArbZG beachtet werden. Bei längerer Arbeitszeit auch das Thema Pausen.
Auch bedenken, alle Zeiten auf GLAZ-Konten müssen auch wieder abgebaut werden.
Weiter, mit brtrifft nur Dich meinte ich, dass es ja auch nicht freigestellte BR Koll. betrifft. Denn auch bei denen bleibt ja Arbeit liegen bzw. muss umverteilt werden. Er muss daher diese auf dem Personalbedarfsplan wie Teilzeitkräfte führen/ behandeln.
So kommt wohl insgesamt eine WAZ heraus welche bestimmt eine TZ Kraft ermöglicht.
Letztlich ist es das Problem des AG. Er muss bei Mandatsträger das Arbeitsvolumen so anpassen, dass eine unbehinderte Mandatswahrnahme möglich ist. Durch Umverteilung auf Koll. ist dieses eben ggf. nicht möglich weil dann die Betroffenen dafür den Mandatsträger verantwortlich machen. Auch dieses wäre dann Behinderung.
Mehrarbeit von Schwbs fällt auch unter § 95 SGB IX. Ggf. auch ein Ansatzpunkt.