Mandatsarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 10.05.2012, 22:17 (vor 5278 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

» Daraus folgt für mich, das die Koll.eingeplant sind die Arbeit des SBV zu
» übernehmen wenn er nicht da ist.
»
» Sehe ich das falsch>

Nein, Du siehst es vollkommen richtig!!

Die Sicht/ Meinung des BR ist nicht zu verstehen und nicht die eines BR der sich wirklich für AN einsetzt :-(

Aber auch, wegen 1,5 - 2 Stunden/täglich ist es problematisch extra eine Kraft zusätzlich einzustellen. Doch so ist es ja auch nicht, es betrifft ja wohl mehrere Mandatsträger. Somit könnte sich insgesamt eine 1/2 - 1 Kraft ergeben. Das würde nur auch bedeuten, der AG muss ggf. Arbeitsabläufe usw. anders planen umverteilen, damit ggf. auch eine Arbeitsmenge an einer Stelle für die zusätzlich Kraft gegeben ist.

Weiter hat der BR hier doch alle Karten in der Hand. Durch die Umverteilung bzw. die zusätzliche Belastung der anderen Koll. entsteht ja dort Mehrarbeit die bekanntlich der Mitbestimmung unterliegt. Weiter könnten sich bei den Betroffenen Probleme mit dem ArbZG ergeben.

Es ist auch ein Thema der Personalplanung als auch hier ein Thema der Mitbestimmung.


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