Mandatsarbeit (Allgemeines)
Hallo Jürgen,
ergänzend noch folgendes. Man zeichnet über einige Zeit die Ausfallzeiten betreffend der Mandatswahrnehmung (aller Mandatsträger) auf. Daraus ergibt sich dann der zusätzliche Personalbedarf. Mit diesem Ergebnis geht man dann im Rahmen der Personalplanung auf den AG zu. Denn wegen der Mandatsaufgabenwahrnehmung darf es weder zu Arbeitsverdichtungen noch Mehrbelastung / -arbeit kommen. Beides würde den geltenden / anzuwendenden Rechtsgrundlagen für die Mandatsarbeit widersprechen.