Erstattung selbstbeschaffter Leistungen - Teilhabe RV (Allgemeines)

BirgitKE, Berlin, Wednesday, 20.06.2012, 11:39 (vor 5238 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe mal wieder einen Praxisfall, der sich durch die mir zur Verfügung stehenden Unterlagen/Internet nicht so recht praxisnah beantworten lässt.

Eine schwbh Kollegin hat Rücken ;-) , war bei einer medizinischen Reha nach OP, arbeitet jetzt im hamburger Modell und bekam bereits in der Reha einen entsprechenden orthopädischen Bürostuhl empfohlen, den Sie neben einem elektr höhenverstellbaren Tisch bei der dt. RV (deutsche Rentenversicherung) beantragt hat (leider ohne meine Unterstützung) :-(
Den Tisch hat sie bekommen, beim Stuhl scheiden sich die Geister. Begründung RV - der AG müsse diesen zur Verfügung stellen und das übliche zitieren des Gesetzestextes zur Notwendigkeit. Widerspruch wurde eingelegt und ist wohl heute in der Entscheidung. Bis diese mitgeteilt wird, dauert es wohl noch mal mind. 10 Tage. Nun arbeitet die Kollegin ja schon... und das gefällt dem Rücken mit dem normalen Stuhl vom AG nicht so besonders. Ich weiß, AG/behinderungsgerechte APl-Ausstattung und ggf. Integrationsamt usw. aber mir geht es noch um etwas anderes. 10 Tage lassen sich vielleicht noch überbrücken, aber wenn wieder eine Ablehnung kommt und es in die Klage geht... Nun gibt es ja den § 15 SGB IX Erstattung selbstbeschaffter Leistungen... Nun zur Fragestellung:

Wenn der AG den Stuhl beschaffen würde, mit der Maßgabe, dass die RV, sofern diese den Stuhl nach Durchlauf der Distanzen als notwenig ansieht, die angemessenen Kosten erstattet oder die Kollegin selbst aufgrund der Notwendigkeit in Vorleistung geht:

1. muss der Antrag auf Teilhabe Sachleistung Stuhl offiziell in Kostenerstattung geändert werden oder gar ein neuer Antrag bei der RV gestellt werden >
2. Muss der RV die Selbstbeschaffung angezeigt und gar noch eine Frist gesetzt werden, obwohl ja der Instanzenweg eingehalten werden muss >
3. Wird nach den gemachten Erfahrungen die RV dann argumentieren: Stuhl gibt es schon, wir müssen nicht mehr... >

LG
Birgit

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MfG
Birgit


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