Erstattung selbstbeschaffter Leistungen - Teilhabe RV (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 21.06.2012, 09:54 (vor 5237 Tagen) @ BirgitKE

Hallo,

hier koennte nun aber entscheidend auch werden, wurde der zeitliche Ablauf eingehalten> Also konnte/ durfte der Schwb beschaffen weil der Leistungsträger Fristen nicht eingehalten hat>

Hier wäre auch ggf abschließend zu klären, war überhaupt die DRV der zuständige Leistungsträger>

IA zahlen oft keine Stühle.

Bin mal auf den Ausgang gespannt.


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