Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 27.08.2012, 18:54 (vor 5169 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

das von dir verlinkte Urteil ist leider durch Gesetzesänderung erledigt.
Es bezog sich lediglich auf die Fassung des § 10 BUrlG, die vom 01.10.1996 - 31.12.1998 galt.
In der aktuellen Fassung des § 10 BUrlG
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__10.html[/link]
ist die Bedeutung des Begriffes "medizinische Vorsorge und Rehabiltation" in der Fassung des § 9 EFZG
[link=http://]http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__9.html[/link]
zu interpretieren. So zB der ErfK, § 10 BUrlG, Rn. 2ff

Mit der Definition des § 9 EFZG ist aber eine Urlaubsanrechnung bei medizinischer Reha grundsätzlich unzulässig. Allerdings ist § 10 BUrlG tarifdisponibel, sofern es nur den übergesetzlichen Urlaubsanspruch betrifft.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion