Anrechenbarkeit v.Urlaub bei Reha (Allgemeines)

hackenberger, Monday, 27.08.2012, 19:27 (vor 5169 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

Danke für die Korrektur. Ich kann "nur" den alten Stand auch aus eigener Erfahrung, musste als 3 Tage Urlaub "opfern"!

Habe aber auch dieses gerade gefunden:

Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht:

Macht der Arbeitnehmer allerdings vornehmlich Urlaub (in einem Hotel) und hält sich nur einige Stunden am Tag in der Klinik auf, so besteht ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht.

Also "Kur-Urlaub"!


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