Wiedereingliederung (BEM)

hackenberger, Friday, 07.09.2012, 17:37 (vor 4271 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo Jürgen,

die Rechtslage ist klar. Also lese dich noch einmal in diese ein und lege dir Unterlagen zur Argumentation dieser bereit.

Auch, dass die Missachtung des SGB IX und der Rechte der Schwbs ein berehctigtes Indiz für einen Verstoß gegen § 1 AGG darstellen. Die Folgen dann sind ja bekannt.

Ich unterstelle einmal, dass der BR und SchwbV eine Wiedereingliederung positiv sehen und unterstützen.

Daher würde ich vor dem Gespräch mit dem AG ein gemeinsamen Vorgespräch mit dem Integrationsfachdienst, BR SchwbV und Betroffenen angehen.

Auch die Betroffene aufklären dass ein Aufhebungsvertrag auf keinen Fall ohne vorherige rechtliche Beratung durch einen guten Fachanwalt unterschrieben werden sollte. Denn die Folgen eines Aufhebungsvertrages können sehr negativ sein.

Auch den BA Schwb (§ 98 SGB IX) hier in die Pflicht nehmen.


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