Wiedereingliederung (BEM)
Hallo Jüregn,
» Daher würde ich vor dem Gespräch mit dem AG ein gemeinsamen Vorgespräch
» mit dem Integrationsfachdienst, BR SchwbV und Betroffenen angehen.
» IFD hatte keine Zeit,habe aber ein Gespräch am Telefon geführt.
Kann man auch noch kurz vor dem Termin machen.
» » Auch den BA Schwb (§ 98 SGB IX) hier in die Pflicht nehmen.
» BA Schwb = Personalchef
Das entlastet ihn nicht von seinen Pflichten. Man kann ihm auch klar machen, dass sollte er diesen nicht nachkommen, man dann gegen ihn persönlich ein OWI-Verfahren gem § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX einleitet. Dann droht ihm persönlich ein OWI von bis zu 10.000,-
Er soll also den Abteiler zur Ordnung rufen!