Wiedereingliederung (BEM)
Hallo Bernhard
» Ich unterstelle einmal, dass der BR und SchwbV eine Wiedereingliederung
» positiv sehen und unterstützen.
Natürlich sehen wir es positiv,wollen nur über den Wiedereingliederungstermin sprechen
» Daher würde ich vor dem Gespräch mit dem AG ein gemeinsamen Vorgespräch mit
» dem Integrationsfachdienst, BR SchwbV und Betroffenen angehen.
IFD hatte keine Zeit,habe aber ein Gespräch am Telefon geführt.
» Auch die Betroffene aufklären dass ein Aufhebungsvertrag auf keinen Fall
» ohne vorherige rechtliche Beratung durch einen guten Fachanwalt
» unterschrieben werden sollte. Denn die Folgen eines Aufhebungsvertrages
» können sehr negativ sein.
haben heute ein Gespräch geführt mit den Betroffenen und den BR. Haben ihr die Angst genommen und ihr empfohlen auf keinenfals irgendetwas zu unterschreiben.
» Auch den BA Schwb (§ 98 SGB IX) hier in die Pflicht nehmen.
BA Schwb = Personalchef
Seit den 1.7.2012 erst im Amt.Vorher nur Personalreferentin gewesen.Seit 3 Wochen Ba Schwb.habe vor 3 Tagen versucht mit ihr ein Gespräch zu führen ohne Erfolg. Meinte sogar,SBV ist ein Ehrenamt ,was ich auch zu Hause machen könnte. Da ich nach ihrer Rechnung 12% in der Woche für die tätigkeit der SBV brauche solle ich mir mal überlegen wofür ich mein Gehalt bekomme.habe ihr und auch der BRV erklärt das das Mandatsbehinderung sei,darauf sie : Kommen sie mir nicht mit Paragrafen sie arbeitet schon seit 20 Jahren im Personalwesen.
BR und SBV haben große Probleme mit ihr, da ihr das Wissen fehlt.
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Gruß
Jürgen