Wiedereingliederung (BEM)

Apanatshi, Bayern, Tuesday, 11.09.2012, 17:27 (vor 4272 Tagen) @ Jürgen aus Porta

Hallo,
hierzu kann ich nur sagen, wer nicht hören kann muss fühlen.
Schriftlich nochmal bei Verstößen auf die Ordnungswidrigkeit hinweisen.
Bei erneutem Verstoß oder Ignorieren irgendwelcher Fristen verfahren wg. Ordnungswidrigkeit einleiten.
Ich kann Dir nur sagen, das ist ein Schuss vor den Bug.
hab ich auch mal gemacht, was meinst Du wie schnell die eingelenkt haben.
solange der Personalleiter da war, hatte ich kein Problem mehr, das wir nicht irgendwie lösen konnten, auch wenn die Stimmung anfangs etwas gereizt war.
Ich habe übrigens das ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund der Zugeständnisse eingestellt, es kam also nicht wirklich zum Verfahren. Aber den Schuss, den hat er gehört.

Gruß Apanatshi


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