MdE anerkannt, wie stehts mit dem GdB (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Tuesday, 16.10.2012, 12:31 (vor 4221 Tagen) @ Ute

Hallo Ute,

also MDE ist auch nicht so ganz mein Gebiet, daher habe ich mich heute extra nochmals mit meinen Fachleuten beim Versorgungsamt kurz geschlossen.

Also, die beiden MdE von 30% werden weder von der BG noch vom Versorgungsamt zu einem MdE von 60% bzw. zu einem GdB von 60 addiert. Es bleibt also bei einem MdE von 30%.

Wenn nun Betroffene einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen, wird vom Versorgungsamt da eine Anerkennung einer Behörde getroffen ist, der Antrag abgelehnt.

Betroffene könnten dann ggf., sofern die Gründe lt. SGB IX gegeben wären, einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen.

Sofern aber Betroffene weitere gesundheitliche Einschränkungen, z.B. Taubheit/ Diabetis mit zur Anerkennung beim Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung bringen, wird der Antrag nicht abgelehnt und vom Versorgungsamt alles gemeinsam bewertet. Dann könnte ggf ein GdB > 30 herauskommen.


TIPP
Bei solchen Fragen ist eine schnelle Antwort oft am einfachsten durch einen kurzen Anruf bei den zuständigen Ämtern/Behörden zu erhalten. Auch ein grundsätzlicher guter Kontakt der SchwbV zu den zuständigen Ämtern/ Behörden ist immer empfehlenswert. Denn dann kennt man sich. ;-)

Fazit:
Der Artzt lag/liegt leider mit seiner Einschätzung etwas daneben. :-(


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