MdE anerkannt, wie stehts mit dem GdB (Antragstellung / Widerspruch)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 17.10.2012, 12:12 (vor 4219 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

daß die Bewertungen der VA mittlerweile ziemlich "auseinanderlaufen" - gerade auch innerhalb von Bundesländern, die die eigenständige Versorgungsverwaltung aufgelöst haben - ist ja nix Neues. Insoweit widerspreche ich Dir nicht, was deine Auskünfte betrifft, aber ich habe halt den von mir geschilderten Fall schwarz auf weiss rechtskräftig in meinen Akten.
ME - und da finde ich mich durch den Knittel auch bestätigt - besteht die Bindungswirkung des MdE für das VA ausschließlich als untere Grenze. Schließlich ist der Behinderungsbegriff des GdB auch weitgehender als der Begriff der "Erwerbsminderung".
Natürlich erhöhte sich dadurch der Steuerfreibetrag (GdB 40 statt MdE 30) für den betroffenen Kollegen..
Auch bei "nur" einem vorliegenden MdE kann im Einzelfall ein GdB-Antrag notwendig sein. So zB bei einem Fall in meinem Betrieb, als die BG eine komplette Impotenz gem. Nr. B 13.2 VG nicht beim MdE berücksichtigt hatte, das VA dies aber sehr wohl berücksichtigen (mußte) und durch den Einzel-GdB 20 auch der MdE 40 zu einem Gesamt-GdB 50 wurde.

Dein "Gedankenspiel" zu psychischen Spätfolgen aufgrund schwerer Unfälle spielt bei mir im ÖPNV öfter eine Rolle. Auch hier besteht mE oft ein eigenständiger Bewertungsanspruch durch das VA (der eine Berücksichtigung durch die BG aber nicht ausschließt) , da die Folgen für das private Umfeld und das soziale Leben gravierender sein können als für das berufliche Feld.

--
&Tschüß

Wolfgang


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