MdE anerkannt, wie stehts mit dem GdB (Antragstellung / Widerspruch)

hackenberger, Wednesday, 17.10.2012, 17:39 (vor 4219 Tagen) @ albarracin

Halo Wolfgang,

wir liegen ja eigentlich nicht auseinander. Denn auch deine positiven Erfahrungen betreffen ja den Punkt auf welchen ich aus hingewiesen habe. Nämlich eine gesundheitliche Beeinträchtigung gibt welche die BG eben nicht mit berücksichtigt/ behandelt/ bewertet hat.

In meinem Beispiel mit den jeweils 1 Finger an einer Hand, wäre dann ja auch zu prüfen, hat die BG beim letzten Unfall im Anerkennungsverfahren nur den Verlust des zeiten einen Finger, insgesamt nun ja 2 Finger behandelt oder auch, dass nun auf Grund der Gesamtheit der Behinderung, nämlich jeweils der Verlust eines Finger ja Hand ein Gesamtbeeinträchtigung und Gesamt MdE ergeben kann welche höher liegt, beachte/ bewertet> Also einen nun neuen ggf höheren Gesamt-MdE gebildet.

Es wäre dann aber in solchen Fällen auch zu prüfen und ggf zu raten den Beschluss/ Bescheid der BG anzufechten. Denn dann würde ja auch ggf eine höhere Rente am Ende stehen.

Doch dieses sind dann eben leider keine Themen der SchwbV, sondern von Fachleuten/ Anwälten oder Fachverbänden.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion