Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen? (Wahlen)
Hallo Apanatshi,
es reicht die Nachwahl neuer Stellvertreter aus, wenn keine weitere Stellvertreter vorhanden sind. Kein Rücktritt der SBV erforderlich. Als SBV kannst du einen Wahlvorstand für die Nachwahl von Stellvertreter bestellen. Die Wahldurchführung ist die Aufgabe des Wahlvorstandes. Dies, wenn deine Anzahl von 52 oder mehr schwerbehinderte oder gleichgestellte Personen noch stimmt. Unter 50 Personen ggf. Wahlversammlung, wenn keine weit entfernte Betriebe dazugehören.
Zusatzhinweis:
Die neugewählten Stellvertreter sind an deine Amtszeit bis Ende 2014 gebunden. Sind also nicht für 4 Jahre gewählt.
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Gruß
Wolfgang