Rücktritt der Stellvertretungen/Neuwahlen? (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 31.10.2012, 16:24 (vor 5103 Tagen) @ Apanatshi

Hallo Apanatshi,

ist vielleicht ein Ersatzmitglied des BR bereit als Stelli zu kandidieren> Wenn es zu keiner Wahl kommt, musst Du in angemessener Zeit einen neuen Versuch unternehmen.

Zum Grundsatzproblem hier aber einige Anmerkungen noch. Du bist ja lt. Profil auch BR. Gerade dann sollte ja die Themen "Mandatsarbeit hat Vorrang und AG darf Mandatsarbeit nicht behindern sowie, der AG MUSS die arbeitsvertragliche Arbeit von Mandatsträgern entsprechend verringern, altes BAG Urteil, 7 ABR 43/89, vom 27.06.90" bekannt sein. Also, keine Arbeitsverdichtung oder Mehrarbeit wegen der Wahnahme von Mandatsaufgaben.

Hinweis: Der im BAG genannte § 37 Abs. 3 BetrVG entspricht dem § 96 Abs. 4 SGB IX


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